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Berliner Erklärung – Ein Kommentar

Kurzer Kommentar zur Berliner Erklärung anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge (als Vorlage dient der Entwurf der Erklärung – im folgenden Kursiv – veröffentlicht durch die FAZ am 24. März 2007).

„Europa war über Jahrhunderte eine Idee, eine Hoffnung auf Frieden und Verständigung. Diese Hoffnung hat sich erfüllt. Die europäische Einigung hat uns Frieden und Wohlstand ermöglicht. Sie hat Gemeinsamkeit gestiftet und Gegensätze überwunden. Jedes Mitglied hat geholfen, Europa zu einigen und Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Der Freiheitsliebe der Menschen in Mittel- und Osteuropa verdanken wir, dass heute Europas unnatürliche Teilung endgültig überwunden ist. Wir haben mit der europäischen Einigung unsere Lehren aus blutigen Auseinandersetzungen und leidvoller Geschichte gezogen.”

Interessant in diesem Abschnitt ist zunächst, dass man das Erreichte, die bisherigen Errungenschaften der europäischen Integration hervorhebt. Man unterstreicht, dass durch die europäische Einigung, Frieden, Wohlstand und Gemeinsamkeit erzielt wurden. War noch beisp. in den Verträgen von Rom und Maastricht (aber auch in der Präambel der Grundrechtecharta) der Wille geäußert worden, die europäische Integration auf eine neue Stufe heben „zu wollen“ und auf einen „immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker“ hinzuwirken, stellt die Einleitung der Berliner Erklärung eher einen Rückblick dar. Eine Bilanz der vergangenen 50 Jahre; eine Zusammenfassung dessen, was nach der Unterzeichnung der Gründungsverträge im Gründungssaal der Kapitolinischen Museen am 25. März 1957 gemeinsam geschaffen wurde.

Eine Art Danksagung (Selbstlob?) lässt sich aus den Worten ableiten: „Jedes Mitglied hat geholfen, Europa zu einigen und Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stärken.“ Ein Beispiel für das neue Selbstbewusstsein Europas?

Besonders hervorgehoben wird auch die Bedeutung der Menschen in den Staaten Mittel- und Osteuropas. Ihnen – und insbesondere ihrer Freiheitsliebe – sei es zu verdanken, dass sich Europa eine „natürliche“ Grenze geben konnte. Gleichzeitig bekräftigt man aber auch, dass die Errungenschaften des vergangenen halben Jahrhunderts unter Beweis stellen, dass Europa aus seiner langen Geschichte dazugelernt hat.

“Wir leben heute miteinander, wie es nie zuvor möglich war. Wir Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind zu unserem Glück vereint.”

Bemerkenswert ist in dieser Passage die Bezugname auf die „Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union“. Man spricht gerade nicht von den „Völkern Europas“; wie es noch im Vertrag von Maastricht oder etwa auch der Grundrechtecharta und im Vertrag über eine Verfassung für Europa der Fall war. Es soll bewusst vermieden werden, so lässt sich vermuten, die europäischen Völker als ein von den Politikern getrenntes Subjekt darzustellen. Die Zeiten eines „Konferenzeuropas“ – wie Bundespräsident Köhler es treffend nennt – sind vorbei. Europa soll den Bürgerinnen und Bürgern näher gebracht werden; ihnen zurückgegeben werden. Die europäische Integration ist nicht nur eine Erfolgsgeschichte; vielmehr ist sie auch zukünftig im Interesse eines jeden einzelnen Bürgers. Eine Lehre aus dem gescheiterten Verfassungsvertragsentwurf?

“I.
Wir verwirklichen in der Europäischen Union unsere gemeinsamen Ideale: Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Seine Würde ist unantastbar. Seine Rechte sind unveräußerlich. Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Wir streben nach Frieden und Freiheit, nach Demokratie und Rechtstaatlichkeit, nach gegenseitigem Respekt und Verantwortung, nach Wohlstand und Sicherheit, nach Toleranz und Teilhabe, Gerechtigkeit und Solidarität.”

Die Unantastbarkeit der Menschenwürde stand auch bereits in der europäischen Grundrechtecharta (und somit auch im Verfassungsentwurf, in den die Grundrechtecharta als Teil II eingegliedert wurde) an vorderster Stelle. Diese Gedanken scheint man hier aufgegriffen zu haben. Insoweit überrascht nicht, dass der Mensch, bzw. die Bürgerinnen und Bürger der EU im Mittelpunkt aller politischen Zusammenarbeit stehen sollen. Nicht erwähnt wird hingegen das geistig-religiöse und das sittliche Erbe der Europäischen Union. Dies fand in der Grundrechtecharta noch an prominenter Stelle (Abs. 2 der Präambel) seinen Platz, wird hier jedoch gänzlich ausgelassen. Über den Grund dieses Auslassens kann nur spekuliert werden: Möglicherweise war die Berliner Erklärung nicht der rechte Platz um alle gemeinsamen Werte zu erwähnen – dagegen spricht allerdings die Nennung zumindest einiger Werte, wie der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit. Eine andere Begründung könnte jedoch darin liegen, dass die Berliner Erklärung primär eine politische Erklärung darstellt, deren hauptsächliches Ziel es ist, die europäische Zusammenarbeit auf einen neuen und zukunftsweisenden Kurs zu bringen. Auch sollte sich eine Auslegung der Erklärung zunächst darauf konzentrieren, was tatsächlich genannt wird, und nicht so sehr auf das was ausgelassen wurde. Denn letzten Endes darf nicht vergessen werden, dass auch die Berliner Erklärung einen Kompromiss von vielen verschiedenen Meinungen, Interessen und Präferenzen repräsentiert.

“Wir leben und wirken in der Europäischen Union auf eine einzigartige Weise zusammen. Dies drückt sich aus in dem demokratischen Miteinander von Mitgliedstaaten und europäischen Institutionen. Die Europäische Union gründet sich auf Gleichberechtigung und solidarisches Miteinander. So ermöglichen wir einen fairen Ausgleich der Interessen zwischen den Mitgliedstaaten. Wir wahren in der Europäischen Union die Eigenständigkeit und die vielfältigen Traditionen ihrer Mitglieder. Die offenen Grenzen und die lebendige Vielfalt der Sprachen, Kulturen und Regionen bereichern uns. Viele Ziele können wir nicht einzeln, sondern nur gemeinsam erreichen. Die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und ihre Regionen und Kommunen teilen sich die Aufgaben.”

Die duale Struktur der europäischen Zusammenarbeit, repräsentiert durch das Nebeneinander der Institutionen der Mitgliedstaaten und der europäischen Institutionen, wird ausdrücklich genannt. Auch dies, genau wie die ausdrückliche Nennung der vielfältigen Traditionen der Mitgliedstaaten, ist ein Zeichen dafür, dass die EU sich der Bedeutung der/einer Vielfalt – gerade auch um die angestrebte Einheit überhaupt zu erzielen – durchaus bewusst ist. Unterstrichen wird dies auch durch die Aufführung der in Europa vorherrschenden sprachlichen und kulturellen Vielfalt.

Gerade auch weil eine tatsächliche/faktische Gleichheit zwischen den Mitgliedstaaten nicht besteht, und das politische Gewicht der Mitglieder somit notwendigerweise unterschiedlich ist, wird die Gleichberechtigung um das Erfordernis eines solidarischen Miteinanders ergänzt. Die Bekennung zur Aufgabenverteilung zwischen Union, Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen, ist eine deutliche und wichtige Bekennung zum – für das Europarecht – grundlegenden Subsidiaritätsprinzip (siehe hierzu z.B. bereits Art. 5 Abs. 2 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft).

Auch in diesem Zusammenhang ist jedoch ein kurzer Blick auf den Verfassungsvertrag angebracht: denn bereits in der dritten Begründungserwägung der Präambel des Verfassungsvertragesin varietate concordia“ Vielleicht hatte der Verfassungsvertrag doch bestimmte Inhalte, die es Wert sind, erneut aufgenommen zu werden. wird das Motto der EU genannt, welches den Autoren der Berliner Erklärung wohl nicht gänzlich unbekannt gewesen sein kann: „In Vielfalt geeint –

“II.
Wir stehen vor großen Herausforderungen, die nicht an nationalen Grenzen haltmachen. Die Europäische Union ist unsere Antwort darauf. Nur gemeinsam können wir unser europäisches Gesellschaftsideal auch in Zukunft bewahren zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Dieses europäische Modell vereint wirtschaftlichen Erfolg und soziale Verantwortung. Der Gemeinsame Markt und der Euro machen uns stark.”

Die Berliner Erklärung enthält ein klares Bekenntnis zur gemeinsamen Lösung der großen Zukunftsfragen. Erwähnenswert ist auch die Hervorhebung des EURO. Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil nicht einmal die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten derzeit den EURO als gemeinsame Währung eingeführt haben, auch wenn sämtliche Mitgliedstaaten an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen. Es bleibt abzuwarten ob die bevorstehende organisatorische Neugestaltung der europäischen Zusammenarbeit den EURO als gemeinsame Währung aller (!) Mitgliedstaaten versteht, oder ob die sog. Eurozone weiterhin als eine Avantgarde fortbesteht.

“So können wir die zunehmende weltweite Verflechtung der Wirtschaft und immer weiter wachsenden Wettbewerb auf den internationalen Märkten nach unseren Wertvorstellungen gestalten. Europas Reichtum liegt im Wissen und Können seiner Menschen: Dies ist der Schlüssel zu Wachstum, Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt. Wir werden den Terrorismus und die organisierte Kriminalität gemeinsam bekämpfen. Die Freiheits- und Bürgerrechte werden wir dabei auch im Kampf gegen ihre Gegner verteidigen. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit dürfen nie wieder eine Chance haben.

Wir setzen uns dafür ein, dass Konflikte in der Welt friedlich gelöst und Menschen nicht Opfer von Krieg, Terrorismus oder Gewalt werden. Die Europäische Union will Freiheit und Entwicklung in der Welt fordern. Wir wollen Armut, Hunger und Krankheiten zurückdrängen. Dabei wollen wir auch weiter eine führende Rolle einnehmen. Wir wollen in der Energiepolitik und beim Klimaschutz gemeinsam vorangehen und unseren Beitrag leisten, um die globale Bedrohung des Klimawandels abzuwenden.”

Die EU soll in Zukunft international stärker präsent sein. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die sich noch immer in ihrer Anfangsphase befindet, soll insbesondere bei der Bekämpfung von Krieg, Terrorismus, Gewalt, Armut, Hunger, Krankheiten, und der Förderung von Freiheit und Entwicklung eine Rolle spielen. Auch in der Klimapolitik wird die Bedeutung eines gemeinsamen internationalen Auftretens hervorgehoben. Keine Erwähnung – weder im Zusammenhang des internationalen Auftretens der EU, noch an anderer Stelle der Erklärung – findet eine mögliche zukünftige Erweiterung der EU. Insoweit steht sowohl eine Mitgliedschaft der Türkei, als auch der Staaten Süd-Osteuropas weiterhin offen. Dies überrascht, zumal man sich der Frage spätestens bei einer organisatorischen Umgestaltung der EU, welche zu recht gefordert wird und welche durch eine „erneuerte gemeinsame Grundlage“ (siehe unten) erfolgen soll, stellen muss.

“III.
Die Europäische Union lebt auch in Zukunft von ihrer Offenheit und dem Willen ihrer Mitglieder, zugleich gemeinsam die innere Entwicklung der Europäischen Union zu festigen. Die Europäische Union wird auch weiterhin Demokratie, Stabilität und Wohlstand jenseits ihrer Grenzen fördern.

Mit der europäischen Einigung ist ein Traum früherer Generationen Wirklichkeit geworden. Unsere Geschichte mahnt uns, dieses Glück für künftige Generationen zu schützen. Dafür müssen wir die politische Gestalt Europas immer wieder zeitgemäß erneuern. Deshalb sind wir heute, 50 Jahre nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge, in dem Ziel geeint, die Europäische Union bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 auf eine erneuerte gemeinsame Grundlage zu stellen. Denn wir wissen: Europa ist unsere gemeinsame Zukunft.“

Mit einem Versprechen, die bisherigen Errungenschaften auch in die Zukunft tragen zu wollen, wird die Berliner Erklärung abgeschlossen. Dabei wird ein genauer Zeitplan für die institutionell-rechtliche Erneuerung der EU genannt. Umschrieben mit den Worten „erneuerte gemeinsame Grundlage“ – womit nur eine Erneuerung des europäischen Primärrechts (d.h. insbesondere der Gründungsverträge) gemeint sein kann – ist das Ziel vorgegeben. Dabei wird jedoch bewusst die Terminologie „Verfassung“ und „Verfassungsvertrag“ umgangen, auch wenn sich in der Sache nichts geändert haben dürfte. Denn nach wie vor verlangt die institutionelle Organisation der Europäischen Union eine Neugestaltung, damit sie insgesamt handlungsfähig bleibt und die neuen Aufgaben der Zukunft meistern kann.

Insgesamt weist die Berliner Erklärung zwar einen Kompromisscharakter auf, der für alle wesentlichen Erklärungen und Verträge der EU typisch ist. Aber es ist zugleich eine nicht zu unterschätzende Wiederbelebung der europäischen Integration, ein politisches Symbol das nicht zuletzt in Richtung der Bürgerinnen und Bürger Europas gerichtet ist.

In diesem Zusammenhang muss aber die Frage gewagt werden, wie sich die EU in Zukunft konkret entwickeln wird, bzw. soll. Quo vadis Europa?
Der „europäische Bundesstaat“, wie ihn beisp. Walter Hallstein oder Winston Churchill („Eine Art Vereinigte Staaten von Europa”) gefordert hatten, wird wohl weiterhin ein Traum der Föderalisten bleiben. Das hat das Scheitern des Verfassungsvertrages mit aller Schärfe gezeigt. Die Souveränität der Mitgliedstaaten soll nicht durch einen mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten „Europäischen Superstaat“ ersetzt werden. Gleichzeitig repräsentiert die EU aber auch bereits eine weitergehende Form der zwischenstaatlichen/intergouvernementalen Zusammenarbeit als es der traditionelle und völkerrechtliche Begriff „Staatenbund“ umschreibt. Auf einen reinen Verbund souveräner Staaten kann die EU somit auch nicht reduziert werden. Die wohl beste Lösung für die europäische Zusammenarbeit liegt wohl im berühmten Mittelweg. Eine eigenständige Lösung, eine staatsrechtliche Organisation sui generis: Eine organisatorische (Neu-) Gliederung, die „die Lebendigkeit der Mitgliedstaaten nicht abwürgt, aber leistet, was diese nicht mehr allein zu leisten imstande sind.“ Eine Art „Staatenverbund“, wie ihn das deutsche Bundesverfassungsgericht in seiner sog. Maastricht-Entscheidung (BVerfGE 89, 155) vom 12. Oktober 1993 bezeichnet hat.

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